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Ticket Mafia? (BVB)

markus, Mittwoch, 18.09.2019, 14:25 (vor 1675 Tagen) @ stfn84

Im Hinblick auf den Weiterverkauf von Eintrittskarten zum überhöhten Preis von Straftaten und -tätern zu sprechen halte ich dann doch für diskutabel.

Ersetze Straftat durch Verstoß gegen AGB. Am Ende müssen solche Maßnahmen immer auch verhältnismäßig sein. Entweder muss das BDSG eine solche Datenerhebung ausdrücklich erlauben, oder der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz muss derartige Maßnahmen zulassen. Verhältnismäßig ist eine Maßnahmen nur dann, wenn ein legitimer Zweck vorliegt und die Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen ist. Den Weiterverkauf zu überhöhten Preisen zu unterbinden, ist zwar durchaus ein legitimer Zweck.
Es scheitert aber schon an der Geeignetheit. Wenn, so wie vorgeschlagen, Karten in Sekundenschnelle einfach per App übertragen werden können, dann können das genauso einfach auch diejenigen, die sich nicht an die AGB halten. Die Maßnahme ist deshalb schon nicht geeignet, Verstöße gegen die AGB effektiv zu unterbinden.

Erforderlich ist die Maßnahme nur dann, wenn kein gleich wirksames oder besseres Mittel zur Verfügung steht, das weniger stark in die Persönlichkeitsrechte eingreift. Es stehen aber mildere Mittel zur Verfügung und die werden auch vom Verein genutzt. So werden individuelle Fälle verfolgt, inklusive Ausschluss von weiteren Kartenkäufen, und es ist ein Zweitmarkt eingerichtet worden. Außerdem müssen Dauerkarten mindestens zehnmal pro Saison genutzt werden. Mit diesen milderen Mitteln entspannt sich der Kartenmarkt und reduziert damit auch den Schwarzmarkt.

Wenn die Maßnahme geeignet und erforderlich wäre, was wie ausgeführt nicht der Fall ist, müsste sie zudem noch angemessen sein. Das ist nur dann der Fall, wenn die damit verbundenen Nachteile nicht völlig außer Verhältnis zu den Vorteilen stehen. Um das zu beurteilen, müsste zunächst bekannt sein, um wieviele Karten es überhaupt geht. Wenn das nur ein kleiner Bruchteil von schätzungsweise 2% sein sollte, wäre es wohl kaum angemessen, dass 98% der Stadionbesucher, die sich AGB konform verhalten, dafür massive Nachteile in Kauf nehmen müssen.

Über diese Punkte machen sich die „ich hab doch nichts zu verbergen“ Leute gar keine Gedanken. Da werden Dinge gefordert, die vor 1949 normal waren. So übel ist dieses Grundgesetz dann doch nicht.


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