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Moise Kean dafür zum BvB? Leihe bei Vertragssituation unmöglich (BVB)

bobschulz, MS, Mittwoch, 17.07.2019, 08:32 (vor 1760 Tagen) @ donotrobme

Wobei Kean ja eben nur deshalb von Gerüchten umwabert wird, da sein Vertrag 2020 ausläuft und diese Situation lässt- so bekannt und nicht Badstuber vom FCB, der ja eh nicht an Gesetze gebunden ist- keine Leihe zu.


das habe ich oftmals gelesen, aber nie eine Quelle dazu gefunden. Warum sollte man einen Arbeitnehmer nicht bis zum Vertragsende an einen Dritten ausleihen dürfen, wenn alle Parteien dem grundsätzlich zustimmen

Warum es so ist weiß ich nicht, wahrscheinlich ist dann der juristische Begriff "Leihe" nicht mehr erfüllt und es handelt sich um Eigentumsübergang und nicht nur Besitzübergang (ich weiß man kann Menschen nicht besitzen, aber deren Transferrechte schon)?

Ein Spieler kann an einen anderen Club auch nur über einen gewissen Zeitraum abgegeben werden. Über diese Ausleihe ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Spieler und den betroffenen Clubs zu treffen. Die Ausleihe muss sich mindestens auf die Zeit zwischen zwei Wechselperioden beziehen. Voraussetzung ist weiterhin, dass nach Ablauf der Ausleihe eine weitergehende vertragliche Bindung zwischen dem Spieler und dem Club, zu dem er zurückkehrt, besteht.

https://www.dfl.de/de/hintergrund/transferwesen/klare-regeln/


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