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DFL-Lizenzordnung zu Paderborn (Fußball und Sport allgemein)

Schnippelbohne, Bauernland, Mittwoch, 05.06.2019, 13:11 (vor 2393 Tagen) @ Thomas

Kann mir z.B. nicht vorstellen, dass es zulässig wäre, wenn die Bayern mit Augsburg vereinbaren, das sie über Leihe dort ein komplettes B-Team parken.


Doch, weil wenn die DFL sowas unterbinden oder beschränken würde, dann käme ganz schnell die EU und würde der DFL auf die Finger hauen bezüglich freie Arbeitsplatzwahl.

Aber auf der anderen Seite steht der freie Wettbewerb, d.h. das EU-Kartellrecht. In dem Moment, wo ich mit solchen Konstruktionen unter Ausnutzung meiner Marktmacht den freien Wettbewerb einschränke, kippt die Argumentation. Zwei Unternehmen, die sich nicht zusammenschließen dürfen, weil dadurch der freie Markt beseitigt wäre zugunsten eines Monopols, dürfen das mit Sicherheit auch nicht durch gegenseitige Arbeitnehmerleihe hintenrum vereinbaren. Kooperationen haben Grenzen.


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