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DFL-Lizenzordnung zu Paderborn (Fußball allgemein)

Schnippelbohne, Bauernland, Mittwoch, 05.06.2019, 11:44 (vor 1820 Tagen) @ Kapitän Haddock

Hab mal bisschen in der DFL-Lizenzordnung rumgezappt und folgenden Passus gefunden, der ggf. heranzuziehen wäre, um die Kooperationsvereinbarung als wettbewerbsgefährdend einzuordnen:


"§ 10 Abs. 2:

2. Die Lizenz kann entzogen oder verweigert werden, wenn
...
e) ein Bewerber/Lizenznehmer in vertraglicher oder
gesellschaftsrechtlicher Beziehung zu einem Unternehmen steht, das
auch zu anderen Bewerbern/Lizenznehmern vertragliche oder
gesellschaftsrechtliche Beziehungen unterhält, und insbesondere
durch Einflussnahme des Unternehmens oder durch abgestimmtes
Verhalten der ordnungsgemäße Ablauf des Spielbetriebs gefährdet ist.
Konzerne und die ihnen angeschlossenen Unternehmen gelten als ein
Unternehmen.
"

Dazu müsste man wahrscheinlich mehr über den genauen Inhalt der Kooperationsvereinbarung wissen bzw. die Praxis beobachten. Wie wir die DFL kennen, werden die sich aber vermutlich schön die Augen zuhalten.


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