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DFL-Lizenzordnung zu Paderborn (Fußball und Sport allgemein)

Sascha, Dortmund, Mittwoch, 05.06.2019, 12:07 (vor 2396 Tagen) @ Schnippelbohne

2. Die Lizenz kann entzogen oder verweigert werden, wenn
...
e) ein Bewerber/Lizenznehmer in vertraglicher oder
gesellschaftsrechtlicher Beziehung zu einem Unternehmen steht, das
auch zu anderen Bewerbern/Lizenznehmern vertragliche oder
gesellschaftsrechtliche Beziehungen unterhält,


Nein, Paderborn hat ja eine Vereinbarung mit RBL und nicht mit dem Unternehmen Red Bull. Also wenn z.b. Audi Anteile an den Bayern hält und gleichzetig am BVB etc.


Dann zappe ich mal weiter. Kann mir aber nicht vorstellen, dass direkte Verträge zwischen zwei Lizenznehmern nicht auch solchen Grenzen unterliegen.

Mit dieser Auslegung bringst du das Transfersystem zum erliegen ;-)


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