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Update zu #Müllergate (Spieltage)

Blarry, Essen, Sonntag, 04.11.2018, 15:48 (vor 2866 Tagen) @ Burgsmüller84

Das hätten wir ja oben bereits beantwortet. LAG Berlin-Brandenburg, Az. 10 Sa 2339/12.

Du verrennst Dich hier auch ein wenig im Streitobjekt. Um den Ausspruch, jemandem sei erst sehr spät ein Geistesblitz gekommen, überhaupt als Beleidigung vor ein Gericht zu bekommen, wirst Du dem zuständigen Staatsanwalt schon signifikante Mengen Crack zuführen müssen. Wegen eines flapsigen Spruchs auf Instagram rührt niemand einen Finger.


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