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Update zu #Müllergate (Spieltage)

Voomy, Berlin, Sonntag, 04.11.2018, 14:50 (vor 2867 Tagen) @ MauriciusQ

Das Landesarbeitsgericht Brandenburg sagt, dass man einem Arbeitnehmer nicht einmal kündigen könnte, wenn der Ehepartner diesen eindeutig beleidigt. (Az. 10 Sa 2339/12)

Es ist wie es ist. Die Ehepartner sind eigenständige Personen. Und wenn mein Partner der Meinung ist, über meinen Arbeitgeber zu lästern, ist das prinzipiell erst mal nur ein Problem, das ich mit meinem Partner auszutragen habe. Mein Unternehmen hat da gar nichts zu melden.


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