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ob die Sesselpupser in Brüssel wussten was sie tun? (BVB)

markus, Mittwoch, 24.10.2018, 18:08 (vor 2849 Tagen) @ Ulrich

Unser Zeitungsausträger z.B. muss nach Erhalt einer neuen Kundenliste, diese unverzüglich - wahrscheinlich direkt nach auswendig lernen - rückstandslos entsorgen.


Muss er das? Wer behauptet dass er das muss?

Die richtige Frage wäre „wo ist eine entsprechende Erlaubnis geregelt?“
Die DSGVO und das BDSG sind so aufgebaut, dass Datenerhebungen im Grundsatz verboten sind, wenn sie nicht ausdrücklich erlaubt sind.
In dem Beispiel scheitert es ja schon an der Erforderlichkeit. Wenn ein Zeitungsausträger auswendig weiß, wo ich wohne, dann benötigt er meine Daten nicht mehr und dann darf er die Daten auch nicht mehr nutzen. Die Daten müssen vielmehr gelöscht werden.


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