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ob die Sesselpupser in Brüssel wussten was sie tun? (BVB)

Der unglaubliche Alk, Mittwoch, 24.10.2018, 13:20 (vor 2849 Tagen) @ Schnippelbohne

Hallo Schnippelbohne,

der Wesentliche und auch sehr gravierende Unterschied ist die sogenannte Beweislastumkehr. D. h., Du musst im gewerblichen Bereich nachweisen, dass Du das DSGVO komplett eingehalten hast, wenn eine Behörde oder ein Kunde nachfragt. Kannst Du dass nicht, wird es eng. Früher mussten Dir Verstöße nachgewiesen werden, dass entfällt halt jetzt. Darin liegt das Riskio. Im Falle des Zeitungsausträgers (auch wenn der Fall jetzt gestellt sein mag) kannst Du als Kunde also nachfragen, wie er die DSGVO einhält. Wenn er Dir dann nicht nachweisen kann, dass er von allen Kunden die (wichtig!) schriftliche Erlaubnis hat, die kundenbezogenen Daten zu speichern (auf seiner Liste), verstößt er gegen die DSGVO. Klingt hanebüchend, ist aber so.

Wirklich interessant ist aber (mit Ausnahme des Falls in Österreich), dass nur wir deutschen gerade diese Art der Fälle betrachten und diskutieren. In Europa ist das sonst gar kein Thema und wird aktuell auch nicht von irgendwelchen Landesdatenschutzbehörden in anderen europäischen Ländern verfolgt. Also zumindest ist mir kein Fall bekannt, dass der Bootsverleiher in Süd-Apulien sein Firmenhandy nicht mehr mit WhatsApp betreibt, da er dort Kundendaten gespeichert hat, die auch seine Freunde/Bekannten sind und diese Daten womöglich ohne Zustimmung weitergeben werden und er jetzt gegen die EU-DSGVO verstößt.

Von daher - herrlicher Artikel und leider sehr nah dran an der aktuellen Lage...


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