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ob die Sesselpupser in Brüssel wussten was sie tun? (BVB)

simie, Krefeld, Mittwoch, 24.10.2018, 17:16 (vor 2773 Tagen) @ Bernhardt

.. die EU - DSGVO treibt querbeet seltsamste Blüten.
Unser Zeitungsausträger z.B. muss nach Erhalt einer neuen Kundenliste, diese unverzüglich - wahrscheinlich direkt nach auswendig lernen - rückstandslos entsorgen.

Und wieso? Solange noch ein Vertragsverhältnis besteht, ist es Firmen durchaus erlaubt, die Namen und Adressen der Zeitungsempfänger auf Listen zu notieren. Und auch mit diesen Listen zu arbeiten. Erst wenn dann das Zeitungsabo gekündigt wird, sollte die Firma die Daten dann streichen.
Dein Beispiel klingt eher danach, dass die Firma die Verordnung nicht verstanden hat.


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