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Immer diese Fake News (BVB)

Zoon, Mittwoch, 24.10.2018, 16:36 (vor 2848 Tagen) @ Der unglaubliche Alk

Hallo Schnippelbohne,

der Wesentliche und auch sehr gravierende Unterschied ist die sogenannte Beweislastumkehr. D. h., Du musst im gewerblichen Bereich nachweisen, dass Du das DSGVO komplett eingehalten hast, wenn eine Behörde oder ein Kunde nachfragt.

Schon nach dem alten Recht war die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nur zulässig, soweit dies ein Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift erlaubte oder anordnete oder der Betroffene eingewilligt hatte (§ 4 Abs. 1 BDSG alter Fassung). Infolgedessen musste man schon nach dem alten Recht im Konfliktfall nachweisen, dass man ggf. vom Betroffenen eine Einwilligung hatte.

Zu der Mär von der neuartigen Beweislastumkehr gibt es übrigens bei beck-community einen Aufsatz von Prof. Dr. Thomas Hoeren aus Münster: "Fake news? - Art. 5 Datenschutzgrundverordnung und die Umkehr der Beweislast", veröffentlicht am 12.08.2018


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