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ob die Sesselpupser in Brüssel wussten was sie tun? (BVB)

Schnippelbohne, Bauernland, Mittwoch, 24.10.2018, 12:30 (vor 2849 Tagen) @ Bernhardt

Das halte ich für Unsinn. So lange man Daten, die man mit Einwilligung der Betroffenen erhalten hat, braucht, muss man sie nicht löschen. Erst nach Beendigung des Verwendungszwecks muss man sie unverzüglich löschen. Das war in Deutschland meines Wissens aber schon immer so. Das BDSG hat sich da nicht verschärft, da es eh den Maßstäben der DSGV entsprach. So hat es mir unser Unternehmensdatenschützer zumindest neulich erläutert. Er meinte sinngemäß, in Deutschland habe sich durch die DSGV garnicht so viel verändert.


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