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Hausverbot für 33 Fans in Sinsheim - Dietmar greift durch (BVB)

Westfalenstadio seit 1974, Hessen, Freitag, 21.09.2018, 14:31 (vor 2044 Tagen) @ Weeman

So wie sich das anhört, erwartest du jetzt so etwas wie ein rechtskräftiges Urteil eines ordentlichen Gerichts. Ich denke im vorliegenden Fall wäre das sogar möglich.
Allerdings nimmst du damit in Kauf, dass es hierzu erst einmal zu einer Anzeige kommen müsste, die sicher für die betroffenen Personen mit einer weiteren empfindlichen Strafe verbunden wäre.
Kann man alles so fordern, aber besser macht es das nicht.


Das sehe ich anders. Dann wäre die Sache wenigstens mal geklärt und außerdem passiert es hier ja sowieso. Aber es gibt ja auch Ausnahmen bei denen offensichtlich beleidigende Inhalte nicht illegal sind. Gab es hierzu schon Urteile?

Abgesehen davon finde ich es in diesem speziellen Fall einfach sehr scheiße, dass man sich einerseits bei der Polizei bedient, dann aber trotzdem nicht das Urteil abwartet. Aber es war halt Eile geboten...

Und diese Hausherrenregelung finde ich bei Veranstaltungen wie Bundesligaspielen auch ziemlich lächerlich. Ich muss sie natürlich akzeptieren. Ich kann mich aber trotzdem mit, mMn gutem Grund, darüber beschweren. Und das hat dann auch nichts mit Geheule zu tun wie oben angeprangert.

Ist das Hausverbot nicht bereits mit einer Anzeige wegen Beleidigung verbunden? So wie ich das verstanden hz, ja und wenn es dann zum Verfahren und zu einer Verurteilung kommt, weil alles beweisbar ist, muss jeder Betroffene mit einer Geldstrafe rechnen.
Eigentlich müssten dann aber mehrere tausend Personen ein Hausverbot und eine Anzeige erhalten, sofern alle identifizierbar wären und das ist völlig absurd.


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