schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Hausverbot für 33 Fans in Sinsheim - Dietmar greift durch (BVB)

RE_LordVader, Donnerstag, 20.09.2018, 12:56 (vor 2039 Tagen) @ Weeman

Das ist hier ein Gericht?

Aber für Dich die rechtsunverbindliche allgemein gebräuchliche Auslegung:

Auszug aus Wikipedia.

Hurensohn gilt traditionell als eine besonders schwerwiegende Beleidigung, da sie sich nicht nur gegen den Beleidigten selbst, sondern auch gegen die Familienehre, speziell die Ehre der Mutter, richtet.

Die Benutzung des Schimpfwortes Hurensohn kann in Deutschland strafrechtlich verfolgt[2] und eine solche Beleidigung nach § 185 StGB „mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“ werden.

Das anders zu sehen ist halt zumindest ungewöhnlich (mMn etwas Pipi Langstrumpf mäßig).
Und Hoffenheim hat ja keine Strafe im juristischen Sinne ausgesprochen, sondern macht von ihrem Hausrecht Gebrauch...


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1230264 Einträge in 13655 Threads, 13771 registrierte Benutzer Forumszeit: 20.04.2024, 02:55
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln