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Hausverbot für 33 Fans in Sinsheim - Dietmar greift durch (BVB)

Kulibi77, Donnerstag, 20.09.2018, 16:42 (vor 2880 Tagen) @ Matse

Das ist Jahrzehnte alte fortlaufende Rechtssprechung, die im übrigen auch in diesem Urteil bestätigt (und erheblich erweitert) wird. Ja, potentiell erwartbare Gewaltstraftaten sind ein zulässiger Grund um ein präventives Hausverbot zu erteilen. Der Umkehrschluß, den du anscheinend ziehst, dass nur Gewalt ein legitimer Grund ist, ist nicht zulässig und auch nicht in dem Urteil zu finden.

Urteile zu dem Thema sind legendär. Google einfach Fraport-Urteil oder Stadtpark-Urteil. Oder geh einfach in den nächsten Supermarkt und fang an die Verkäufer Hurensohn zu nennen, als Protest gegen zu geringe Entlohnung im Einzelhandel. Gegen das folgende Hausverbot kannst du dann gerne klagen um ein maßgeschneiderte Begründung zubekommen!


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