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BVB hat "Matching Right": Was bedeutet das Erstverhandlungsrecht? (BVB)

DomJay, Köln, Samstag, 14.07.2018, 13:41 (vor 2113 Tagen) @ Nolte

Marianne, sorry, aber das ist Unsinn. Denn "besch...den verhandelt" würde bedeuten, dass die Möglichkeit der Kaufoption überhaupt bestand. Wie aber in den letzten beiden Tagen mehrmals erklärt, ist diese "Leihe mit Kaufoption" aus Sicht des Spielers und abgebenden Vereins de facto ein fester Wechsel.

Was du also behauptest, ist, dass Hakimi und Real Madrid diesen Sommer schon dazu bereit wären, fest zu uns zu wechseln bzw. den Spieler abzugeben. Und das dürfte nicht der Fall sein. Zorc hatte nicht die Möglichkeit, Hakimi fest zu verpflichten. Und deshalb gab es nur die Möglichkeiten, den Spieler mit Leihe ohne Kaufoption zu holen oder eben gar nicht.

Sehe ich auch so, schlecht Verhandelt wäre es wenn Madrid in jeder Transferperiode die Möglichkeit hätte ihn zurück nach Madrid zu holen.

So gucken wir doch alle mal, Mats wollte ursprünglich sicher nach seiner Leihe auch zurück nach München statt nach Jahren.

Zumal Madrid doch in der Regel bei diesen Verkäufen eine RKO einbaut was uns dann auch nur halbwegs weiter bringt


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