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Welche moralischen Maßstäbe dürfen wir Fans (bei Auba) ansetzen? (BVB)

RE_LordVader, Donnerstag, 25.01.2018, 14:02 (vor 3094 Tagen) @ virz3

Das geht bei Mietverträgen übrigens auch... die gesetzlichen Kündigungsfristen beziehen sich in beiden Fällen nur auf unbefristete Verträge und haben mit befristeten Verträgen genau gar nichts zu tun.

Aus dem Grund ist die Möglichkeit der Befristung bei ungleichen Vertragspartnern (Arbeitgeber/Arbeitnehmer) auch beschränkt. Meiner Meinung nach viel zu wenig (es ist mMn für Arbeitgeber deutlich zu einfach immer dieselbe Stelle neu befristet zu vergeben), aber das ist ein ganz anderes Thema


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