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Welche moralischen Maßstäbe dürfen wir Fans (bei Auba) ansetzen? (BVB)

Sascha, Dortmund, Donnerstag, 25.01.2018, 10:53 (vor 3094 Tagen) @ virz3

Natürlich ist es rechtens. Welchen Sinn hätten zeitlich befristete Arbeitsverträge denn, wenn man sie ebenfalls zu den gesetzlichen Fristen aufkündigen könnte? Das ist das Wesen eines befristeten Arbeitsvertrages, dass er grundsätzlich auf eine feste Laufzeit ausgelegt wird.


Hab es gerade gegoogled, hast Recht. Hätte ich nicht gedacht, dachte zumindest der Arbeitnehmer hat immer die Möglichkeit zu kündigen.

Das ist ja auch durchaus sinnvoll, vor allem in Branchen, in der sehr projektbezogen gearbeitet wird. Da muss ein Arbeitgeber eben auch davor geschützt werden, dass für die Projektdauer verpflichtete Spezialisten permanent wieder die Firma verlassen.


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