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Welche moralischen Maßstäbe dürfen wir Fans (bei Auba) ansetzen? (BVB)

Sascha, Dortmund, Donnerstag, 25.01.2018, 10:37 (vor 3093 Tagen) @ Blarry

Arbeitsgerichtlich wurde ja gerade geklärt, dass befristete Verträge, wie sie im Profifußball üblich sind, auch rechtmäßig sind. Die Interessenlage ist ja auch gegenseitig: Der Spieler verpflichtet sich auf der einen Seite fest, dem Verein eine gewisse Zeit zur Verfügung zu stehen und der Verein hat damit eine gewisse Planungssicherheit.


Wonach man Auba vertraglich nichts vorwerfen kann; er steht dem Verein schließlich vollumfänglich zur Verfügung.

Naja, einerseits stimmt das nicht, weil er vor dem WOB-Spiel eben einer Aufforderung zur Teilnahme an einer Arbeitsbesprechung nicht nachgekommen ist und zweitens ging es hier um den Vergleich, dass jeder andere Arbeitnehmer ja auch unbedingt wechseln wollen würde, wenn er woanders mehr verdienen kann. Diese Möglichkeit besteht bei befristeten Arbeitsverträgen aber nicht. Dass ein Verein einem Spieler vertraglich ein zusätzliches Kündigungsrecht einräumt, glaube ich nämlich eher nicht.


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