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Welche moralischen Maßstäbe dürfen wir Fans (bei Auba) ansetzen? (BVB)

Blarry, Essen, Donnerstag, 25.01.2018, 10:32 (vor 3094 Tagen) @ Schnippelbohne

Arbeitsgerichtlich wurde ja gerade geklärt, dass befristete Verträge, wie sie im Profifußball üblich sind, auch rechtmäßig sind. Die Interessenlage ist ja auch gegenseitig: Der Spieler verpflichtet sich auf der einen Seite fest, dem Verein eine gewisse Zeit zur Verfügung zu stehen und der Verein hat damit eine gewisse Planungssicherheit.

Wonach man Auba vertraglich nichts vorwerfen kann; er steht dem Verein schließlich vollumfänglich zur Verfügung.


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