Willkommen im BVB-Forum

Nein, das darfst Du nicht. (Sonstiges)

Ulrich, Sonntag, 24.09.2017, 23:22 (vor 3283 Tagen) @ Franke

Ganz ruhig, Sascha.

Darf ich dir ein Foto meines Wahlzettels senden?

Außerdem wurde im März 2017 die Bundeswahlordnung geändert, so dass erstmals das Fotografieren und Filmen in der Wahlkabine ausdrücklich verboten ist (§ 56 Abs. 2 Satz 1 BWO). Wikipedia

Spielverderber.

Das hätte er auch selbst heraus finden können.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread: