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Neu auf schwatzgelb.de: Emotion vs. Gerechtigkeit - der Videoschiedsrichter in der Diskussion (BVB)

stfn84, Köln, Dienstag, 19.09.2017, 13:27 (vor 3041 Tagen) @ RE_LordVader

Ich bin da einfach anderer Meinung und sage, dass durch den Videobeweis eine Pseudo-Gerechtigkeit hergestellt wird.

Je nach Entscheidung des Schiedsrichters kann eine Entscheidung überstimmt werden. Das soll eigentlich nur dann passieren, wenn es sich um eine 100%-ige Fehlentscheidung handelt.
Nach vier Spielen fallen mir aber schon ein paar Beispiele ein, in denen da nicht so agiert wurde.

Beispiel, 2:0 gegen Köln:
Für den Großteil dürfte die Einschätzung des VAR stimmen: Regelkonformes Tor. Man kann aber doch auch zu der Einschätzung gelangen, dass im Zweikampf Sokratis-Heintz ein foulwürdiges "Befreien" von Sokratis dazu führt, dass Horn "behindert" wird. Entsprechend wäre der Pfiff von Ittrich keine 100%-ige Fehlentscheidung und hätte nicht überstimmt gehört.

Dazu kommt, dass der "Service" des VAR nicht immer zur Verfügung gestellt werden kann (siehe Probleme an den ersten Spieltagen; teilweise komplett nicht, teilweise fehlte die Abseitslinie...).

In meinen Augen ist es also weiterhin Glückssache, welche Entscheidung der Schiedsrichter überhaupt geprüft werden kann. Darüber hinaus ist es weiterhin subjektiv, was VAR & Schiedsrichter zusammen entscheiden.

Die vielmals gelobte Gerechtigkeit ist daher nur teilweise und im Ausnahmefall sichergestellt.


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