schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Fraglich ob das Urteil als Referenz erhalten soll (BVB)

AdamSmith, ..., Mittwoch, 09.08.2017, 11:29 (vor 2467 Tagen) @ Basti Van Basten

1) Das Urteil bezieht sich auf eine andere Fassung von FFP. Bevor man das Urteil übertragen kann muss man die beiden Versionen vergleichen.

2) Wenn man das Urteil auf den Sachverhalt Neymar übertragen würde, müsste man sämtliche Sponsoring-Verträge die Puma/Signal-Iduna/Evonik mit einzelnen BVB-Spielern haben, die Adidas/Telekom/Allianz mit einzelnen Bayern Spielern haben in die jeweiligen FFP-Kalkulationen einbeziehen. Eventuell müsste man noch einen Schritt weiter gehen und jede Zahlung zwischen Sponsoren die sowohl Spieler als auch Verein individuell finanziell stützen in die FFP-Kalkulation einbeziehen. Welcher Verein verstößt dann nicht gegen FFP?.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1245098 Einträge in 13770 Threads, 13834 registrierte Benutzer Forumszeit: 11.05.2024, 06:25
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln