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Frage an die Juristen: Personaliersierung (BVB)

thisco, Wien, Montag, 13.02.2017, 22:55 (vor 3234 Tagen) @ markus93

Ich meine dass es im Falle einer Personalisierung ein Problem gibt beim Weiterverkauf der (personalisierten) Karte. Der Veranstalter darf dem Käufer der Karte den Weiterverkauf nicht gänzlich verwehren (so zumindest damals das LG Hamburg). Dies würde nur gehen, wenn der Veranstalter dem Käufer ein Rücktrittsrecht (bis zu 24h vor Veranstaltungsanfang) anbietet.

Und ich glaube, dass sich damit auch der Verwaltungsaufwand bzw. die -kosten erheblich erhöhen würden.


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