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Zutritt zur Süd juristisch erzwingbar? (BVB)

ChrisRF, Montag, 13.02.2017, 17:59 (vor 3286 Tagen) @ FullHD

Müsstest eben die AGB anfechten, bzw ob der BVB diesen Ausschluß zu verantworten hat. Da müsste man also Klagen, ob der BVB die Pflicht gehabt hätte die Banner alle zu kontrollieren oä...

Oder aber ob der BVB die Strafe überhaupt hätte annehmen müssen bzw. ob man seine Annahme als freiwillig bezeichnen kann, wodurch der Verein dann den Vertrag mit dem Kunden (so ungerne ich das Wort auch für einen BVB-Fan verwende) verletzt hat. Das hätte meines Erachtens noch mehr Aussicht auf Erfolg.


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