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Natürlich NICHT! (BVB)

MDomi, Montag, 13.02.2017, 14:33 (vor 3382 Tagen) @ klaus08

Hast du es denn nicht verstanden? Es überschritt Grenzen, da sind sich alle einig, das musst du nicht wieder und wieder aufführen. Es gehört juristisch belangt.

Aber nicht so als Kollektivstrafe gegen Unschuldige.


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