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BVB Akzeptiert den Strafantrag des Kontrollausschusses (BVB)

DreiEckeneinElfer, Montag, 13.02.2017, 12:33 (vor 3447 Tagen) @ Sascha

Positiv ist, dass man den Eintrittspreis erstattet und sich nicht auf die AGB beruft.

Negativ ist, dass man nicht die Eier hat, zumindest eine Teilöffnung der Tribüne zu fordern ("Oberrang") und dem Antrag insoweit zu widersprechen.


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