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Paralleljustiz für alle und jeden? (BVB)

Sofaballgott, Gießen, Montag, 13.02.2017, 22:52 (vor 3286 Tagen) @ Rupo

ist es wirklich so schwer zu verstehen und zu akzeptieren, dass hier das Verbandsrecht gilt und zwar wenn man sich als Verein in diesen Verband begibt (Fußball, Tauben, SM Mitarbeiter, etc.)

http://www.dfb.de/verbandsservice/verbandsrecht/

das deutsche Zivilrecht bleibt davon völlig unberührt, allerdings kannst Du den BVB gerne auf seine AGB's, denen Du mit Kauf der Eintrittskarte zugestimmt hast, verklagen.

Das Verbands- bzw. Vereinsrecht unterliegt mitunter dem Zivilrecht. *Klugscheißermodus aus*


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