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Fan- und Förderabteilung des BVB übt scharfe Kritik an Nmecha „Endet für uns die Toleranz" (BVB)

John Silver, Berlin, Sonntag, 08.11.2026, 19:14 (vor 1 Stunden, 46 Minuten) @ pietro89

In welcher Stelle widersprechen Sie den GG?
Gezielte Missionierung? Was ist dagegen verfassungsmäßig zu sagen? Ich, Du, Gruppexyz darf missioniere. Der Islam missioniert in Deutschland. Hast du etwa etwas dagegen? Oder nur gegen christliche Gemeinschaften?
xyz-Clan sind deine persönlichen Einschätzungen, meinungstechn. zum Glück, absolut vom GG Art. 5 gedeckt, aber halt Deine persönliche, ideologische Sinnweise.
Mit dem Wort Regime würdest du ja demokratische Wahlen als nichtig ansehen.
Da schwingen, wie oben schon erwähnt eingeschränkte Denk- und Meinungskorrigore mit.

Und nochmals: ich habe die Erklärung sehr wohl gelesen, stimme Ihr einfach nicht zu.

Die Religionsfreiheit schützt Glauben und Religionsausübung, selbst wenn die zu Grunde liegenden Überzeugungen nicht mit dem Wertekanon des Grundgesetzes übereinstimmen. Auch eine entsprechende Missionierung wird in einem liberalen Staat geduldet (was man im Hinblick auf radikalislamische und bestimmte radikalchristliche Gruppen durchaus sehr kritisch sehen kann). Diese Toleranz stößt an Grenzen, wenn es zum Konflikt mit anderen Grundrechten, etwa Menschenwürde, Gleichberechtigung und dem Schutz vor Diskriminierung kommt.
Nmecha und seinen Gesinnungsgenossen ist in ihren Handlungen (!) nichts Strafbares vorzuwerfen. Ihre evangelikale Gruppierung ist jedoch, wie ich bereits ausführte, weltweit vernetzt und befördert Herabwürdigung und Diskriminierung (etwa von Homosexuellen und Frauen), die dann schon auch zu konkreten und strafbewehrten Handlungen führen oder dazu anstacheln. Die Urheber der Posts, die Nmecha hier und da befürwortet und geteilt hat, sind im rechtsextremen, evangelikal unterlegten Milieu zu finden - beispielsweise Matt Walsh. Dessen Äußerungen erfüllen jedenfalls für mich häufig den Straftatbestand der Volksverhetzung im Sinne des deutschen Strafrechts.
Felix Nmecha macht sich durch sein zustimmendes Verbreiten dieser Inhalte diese zu eigen. Dazu nutzt er seinen exponierten Status als Fußballprofi und die mediale Wucht seines Arbeitgebers BVB, indem er es im direkten Kontext seiner Berufsausübung vor einem Millionenpublikum in Arbeitskleidung vornimmt. Mindestens das sollte ihm von seinem Verein untersagt werden.


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