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Das Problem spitzt sich zu (BVB)

SgtJohnson, Sonntag, 08.11.2026, 15:33 (vor 24 Minuten) @ Ulrich

Ich vermute, hier dürfte es bereits arbeitsrechtliche Urteile geben, z.B. bei Teilnahmen an Demonstrationen extremistischer Gruppen, etc. mit Firmenkleidung mit deutlich erkennbarem Logo, in Dienstuniform, etc.

Wann hat Nmecha denn zuletzt obiges gemacht?


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