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Statement zur Entscheidung des Westdeutschen Fußballverbandes (BVB)

yps77, Mittwoch, 24.09.2025, 16:40 (vor 81 Tagen) @ Litze80

Hierüber entscheidet das zuständige Rechtsorgan gemäß § 12 b der SpO/DFB,

Ja, aber wie oben dargestellt, verweist die Spielordnung des Westdeutschen Fußballverbands auf die Spielordnung des DFB. Siehe mein Zitat oben. Ich habe es noch einmal fett markiert!


Da wird nur auf das zuständige Rechtsorgan gemäß der SpO DFB verwiesen.


Dann müsste § 12 b der SpO/ DFB regelbn, welches Rechtsorgan zuständig ist. Die Vorschrift regelt aber Rechtsfolgen bei Verstößen.

Genau lesen:

- Das zuständige Rechtsorgan entscheidet.

- Es entscheidet gemäß § 12 b der SpO/DFB.

(Das "gemäß § 12 b der SpO/DFB" bezieht sich darauf, wie es entscheidet, nicht darauf, welches Rechtsorgan es ist.)

Wer das zuständige Rechtsorgan ist, steht in den Durchführungsbestimmungen ganz am Ende:

"XIII. Rechtsorgane
Sportgerichtlich zuständig sind für die Frauen-Regionalliga West die folgenden Rechtsorgane:
1. Instanz Sportgericht WDFV,
2. Instanz das Verbandsgericht WDFV."

https://wdfv.de/assets/addons/pdfout/vendor/web/viewer.html?file=/download/frauen-regionalliga-west/frauen-regionalliga-west-durchfuehrungsbestimmungen-fuer-die-saison-20252026.pdf


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