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Statement zur Entscheidung des Westdeutschen Fußballverbandes (BVB)

Busch5658, Ort, Dienstag, 23.09.2025, 19:39 (vor 82 Tagen) @ Litze80

Sicher? In der Spielordnung des Westdeutschen Fußballverbands heißt es:

Die Prüfung und eine evtl. Weitergabe an das zuständige Rechtsorgan erfolgen durch den Spielleiter von Amts wegen. Wird ein Spieler, der nicht auf dem Spielbericht steht, dennoch eingesetzt, trägt der Verein wegen des unberechtigten Einsatzes dieses Spielers die Rechtsfolgen.
Hierüber entscheidet das zuständige Rechtsorgan gemäß § 12 b der SpO/DFB, es sei denn der Verein weist nach, dass ihn hieran kein Verschulden trifft. Der Nachweis ist im Verfahren vor dem Rechtsorgan zu erbringen. Eine Spielwertung ist ausgeschlossen, wenn die Einleitung des Verfahrens nicht binnen zwei Wochen nach dem Spieltag erfolgt ist.

In § 12 b der Spielordnung des DFB heißt es dann unter Ziff. 2:

Als spieltechnische Rechtsfolge ist in der Regel festzulegen:

Falls das Spiel gewonnen wurde oder unentschieden endete, wird es mit 0 Punkten und 0:2 Toren gegen den Verein, der den Verstoß begangen hat, gewertet. Ist das tatsächliche Spielergebnis für ihn ungünstiger, verbleibt es bei diesem.
Für den gegnerischen Verein bleibt mit Ausnahme der Spiele um den Vereinspokal des DFB auf DFB-Ebene die Spielwertung unberührt.

Wir sind im Bereich des WDFV und nicht DFB.


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