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Statement zur Entscheidung des Westdeutschen Fußballverbandes (BVB)

Litze80, Dienstag, 23.09.2025, 16:44 (vor 82 Tagen) @ Weeman

§ 12 b der Spielordnung des DFB, auf den die Spielordnung des Westdeutschen Fußballverbands verweist, heißt es:

Als spieltechnische Rechtsfolge ist in der Regel festzulegen:

Falls das Spiel gewonnen wurde oder unentschieden endete, wird es mit 0 Punkten und 0:2 Toren gegen den Verein, der den Verstoß begangen hat, gewertet. Ist das tatsächliche Spielergebnis für ihn ungünstiger, verbleibt es bei diesem.
Für den gegnerischen Verein bleibt mit Ausnahme der Spiele um den Vereinspokal des DFB auf DFB-Ebene die Spielwertung unberührt.

Das bedeutet, dass davon auch abgewichen werden kann. Und darauf hofft wohl der BVB.

Meiner Meinung nach zu Recht. Denn es handelt sich ja um eine reine Formalie, gegen die verstoßen wurde. Die Spielerin war ja grundsätzlich spielberechtigt, nur nicht auf dem Spielberichtsbogen aufgeführt. Da hat einfach jemand einen kleinen Fehler gemacht, der jedem hätte passieren können. Es ist ja nicht im Sinne des Sports, wenn dieser Flüchtigkeitsfehler jetzt nachher über den Aufstieg entscheiden würde.


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