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Satzungsänderung (BVB)

ooohflupptnicht, Rüttenscheid - Gute Zeit, Freitag, 22.08.2025, 19:14 (vor 119 Tagen) @ Giog

Ich bin da ganz bei Marc, es sei denn, er berät nicht ProBono ;-)

Hatte mich tatsächlich schon länger damit getragen, ein bis 10 Anträge einzureichen, ist ja mutmaßlich die vorerst letzte Sitzung, die nicht von Watzke geleitet wird.

Bezüglich Anträge nicht auf Tagesordnung setzen sagt die KI übrigens:

Ein Vorstandsantrag darf nicht abgelehnt werden, wenn der Antrag fristgerecht eingereicht wurde und nicht missbräuchlich ist. Der Vorstand muss Anträge zur Tagesordnung von Mitgliedern ernsthaft prüfen und nur aus sachlichen Gründen ablehnen, beispielsweise bei offensichtlich unsinnigen oder rechtlich unzulässigen Anträgen. Wenn ein Antrag grundlos abgelehnt wird, kann das zuständige Amtsgericht eingeschaltet werden, um die Aufnahme in die Tagesordnung durchzusetzen. 

Wann eine Ablehnung zulässig ist

Satzungswidrigkeit:

Wenn der Antrag nicht den Bestimmungen der Vereinssatzung entspricht. 

Rechtliche Unzulässigkeit:

Wenn der Antrag gegen geltendes Recht verstößt, beispielsweise gegen das BGB oder andere Gesetze. 

Missbrauch durch Mitglieder:

Wenn der Antrag offensichtlich missbräuchlich ist, zum Beispiel wenn er dem Wohl des Vereins schadet. 

Fristversäumnis:

Wenn der Antrag nicht fristgerecht nach den Vorgaben der Satzung eingereicht wurde. 

Wann eine Ablehnung unzulässig ist

Persönliche Motive:

Der Vorstand darf Anträge nicht aus persönlichen Gründen, weil sie ihm nicht passen oder aus reiner Willkür ablehnen. 

Minderheitenrechte:

Ein Minderheitsantrag darf nicht gestrichen oder unzulässig abgelehnt werden, da dies ein Missbrauch der Minderheitenrechte wäre. 

Vorgehen bei unzulässiger Ablehnung

1. Ansprechen des Vorstands:

Das Mitglied sollte zuerst versuchen, den Vorstand zur Aufnahme des Antrags zu bewegen. 

2. Einreichen eines Dringlichkeitsantrags:

Falls eine Frist versäumt wurde, kann ein Dringlichkeitsantrag bei unerwarteten Ereignissen beantragt werden, jedoch nur, wenn die Satzung dies zulässt und es sich nicht um grundlegende Themen wie Satzungsänderungen handelt. 

3. Anruf beim Amtsgericht:

Wenn der Vorstand den Antrag unberechtigt ablehnt, kann das Mitglied eine gerichtliche Ermächtigung beantragen, die den Vorstand zur Aufnahme des Antrags zwingt. 


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