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Kontrolle des "Intimbereichs" (BVB)

Jurist, Freitag, 25.10.2024, 16:29 (vor 678 Tagen) @ Sascha

Nein, darf er nicht. Er darf es mit der Einwilligung des zu Berührenden. Einen Nichteinlass auf Grund der Verweigerung wäre nicht gerechtfertigt.


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