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Kontrolle des "Intimbereichs" (BVB)

Scherben, Kiel, Freitag, 25.10.2024, 13:27 (vor 477 Tagen) @ Scherben

Nochmal ergänzend hier: Mich wundert das alles wirklich total.

Wenn man ganz abstrakt mal überlegt, welche Art von Vergehen Kontrollen im Intimbereich rechtfertigen, dann könnte man sich vermutlich mal darauf einigen, dass sowas statthaft ist, wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass dadurch schwere Straftaten verhindert werden, und dass die Maßgabe sein muss, Unschuldige nicht über Gebühr zu behelligen sowie dass die direkte Kontrolle des Intimbereichs durch kein milderes Mittel ersetzt werden kann.

Aus der Hausordnung allein kann sich sowas doch nicht begründen lassen, das muss doch eigentlich sonnenklar sein.


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