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Kontrolle des "Intimbereichs" (BVB)

AGraute, Freitag, 25.10.2024, 14:34 (vor 477 Tagen) @ markus
bearbeitet von AGraute, Freitag, 25.10.2024, 14:38

Die rechtlichen Lücken bei den Sicherheitskontrollen blieben aber bestehen. Kontrollen im Intimbereich darf in Deutschland nur die Polizei durchführen, "und die mischt sich beim Veranstaltungsschutz nicht ein", so Schweininger.

Quelle br.de - Böllerwurf im FCA-Stadion – warum das kaum zu verhindern ist

Ich verstehe es so, dass ein Ordnungsdienst den Intimbereich nur untersuchen darf, wenn der jeweilige Fan zustimmt. Bei Verweigerung der Untersuchung hat der Ordnungsdienst meist das Recht (Stadionordnung / AGB), den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren.

Grundsätzlich sollte solch eine Untersuchung wohl eher in einem Zelt o.ä. passieren.


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