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Kontrolle des "Intimbereichs" geht gar nicht (BVB)

Jurist, Freitag, 25.10.2024, 16:28 (vor 678 Tagen) @ Gordi

Das ist, wie Du schriebst ein Eingriff in den Intimbereich. Dass wir darüber überhaupt diskutieren, befremdet mich ebenso wie Scherben.

Etwas anderes ist die Frage, ob die Vorwürfe denn stimmen. Da gilt immer der Grundsatz „audite et altera pars“- hört Euch auch die Gegenseite an. Und wenn wir das getan haben, können wir das beurteilen.


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