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Todesdrohungen gegen FC-Mitarbeiter bei Poldi-Abschied (Fußball und Sport allgemein)

istar, Freitag, 18.10.2024, 16:50 (vor 474 Tagen) @ MarcBVB

Mit anderen Worten, da ging man nicht von Notwehr aus.


Kann man das daraus schließen? Aber dafür,das zu erklären haben wir ja unsere Forumsjuristen :-).
Um in Untersuchungshaft zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, kein fester Wohnsitz, Fluchtgefahr,Verdunkelungsgefahr.
Gilt eine Flüchtlingsunterkunft als fester Wohnsitz? Sieht man Fluchtgefahr als gegeben an?


Als Nichtjurist würde ich sagen, zunächst bedarf es erst einmal eines Tatverdachts ;-)

Nein! Das ist falsch. Die Notwehr ist ein Rechtfertigungsgrund. Wer in Notwehr handelt, dessen Tat ist nicht rechtswidrig.

Tatbestand - Rechtswidrigkeit - Schuld (den Quark von wegen Unrechtstatbestand lassen wir mal beiseite).

Selbst wenn in Notwehr gehandelt wird, liegt weiterhin eine Tat vor. Es fehlt dann allerdings an der Rechtswidrigkeit.

Jetzt noch folgendes, weil das Wochenende vor der Tür steht: wie kann ich einem aufs Maul hauen und es wie Notwehr aussehen lassen?

Okay, ist nur Spaß.


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