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Todesdrohungen gegen FC-Mitarbeiter bei Poldi-Abschied (Fußball und Sport allgemein)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Freitag, 18.10.2024, 12:18 (vor 593 Tagen) @ istar

Ja, kann man.

Wenn das Gericht eine Notwehrsituation angenommen hätte, dann wäre der Haftbefehl aufzuheben. Dann gäbe es nämlich keine rechtswidrige Tat mehr.


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