schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Todesdrohungen gegen FC-Mitarbeiter bei Poldi-Abschied (Fußball und Sport allgemein)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Freitag, 18.10.2024, 15:24 (vor 474 Tagen) @ Ulrich

Mit anderen Worten, da ging man nicht von Notwehr aus.


Kann man das daraus schließen? Aber dafür,das zu erklären haben wir ja unsere Forumsjuristen :-).
Um in Untersuchungshaft zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, kein fester Wohnsitz, Fluchtgefahr,Verdunkelungsgefahr.
Gilt eine Flüchtlingsunterkunft als fester Wohnsitz? Sieht man Fluchtgefahr als gegeben an?


Als Nichtjurist würde ich sagen, zunächst bedarf es erst einmal eines Tatverdachts ;-)


Nein! Das ist falsch. Die Notwehr ist ein Rechtfertigungsgrund. Wer in Notwehr handelt, dessen Tat ist nicht rechtswidrig.

Tatbestand - Rechtswidrigkeit - Schuld (den Quark von wegen Unrechtstatbestand lassen wir mal beiseite).

Selbst wenn in Notwehr gehandelt wird, liegt weiterhin eine Tat vor. Es fehlt dann allerdings an der Rechtswidrigkeit.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


schwatzgelb.de unterstützen

1533613 Einträge in 16461 Threads, 14360 registrierte Benutzer Forumszeit: 04.02.2026, 22:30
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln