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Scherben, Kiel, Donnerstag, 25.07.2024, 10:18 (vor 545 Tagen) @ Jurist

Gerade weil ich für den ÖR bin, bin ich dafür, dass er sich auf das wesentliche konzentriert. Meine Sicht: Der Staat sollte nicht mit Zwangsmitteln Konkurrenz zur privaten Wirtschaft machen. Der Staat hat nur dann das Recht in die Wirtschaft einzugreifen, wenn ein Privater das Angebot nicht oder nicht gleichwertig erbringen kann und das Vorhandensein des Angebots für den gesellschaftlichen Zusammenhalt erforderlich ist.

...und das BVerfG hat definiert, was darunter zu verstehen ist: Information, Kultur, Bildung und Unterhaltung. Es mag sein, dass Dir diese Definition zu weit gefasst ist, aber das ist nun einmal die rechtliche Basis, auf der die Struktur und die Finanzierung dann erfolgen muss.


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