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"Wer öffentlich und absichtlich die Nationalhymne beleidigt, begeht ein Verbrechen" (Fußball und Sport allgemein)

Chappi1991, Freitag, 07.06.2024, 14:42 (vor 606 Tagen) @ david21

S. deutsches Strafgesetzbuch:

§ 90a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3)
[...]
2.
die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wie sieht es denn mit dem Stolzmist aus? Das ist doch eine Verunglimpfung der Flagge...


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