schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

"Wer öffentlich und absichtlich die Nationalhymne beleidigt, begeht ein Verbrechen" (Fußball und Sport allgemein)

Sascha, Dortmund, Freitag, 07.06.2024, 13:56 (vor 608 Tagen) @ david21

S. deutsches Strafgesetzbuch:

§ 90a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3)
[...]
2.
die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Sarah Connor ist vermutlich wieder auf freien Fuß, oder?


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


schwatzgelb.de unterstützen

1533613 Einträge in 16461 Threads, 14360 registrierte Benutzer Forumszeit: 05.02.2026, 03:48
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln