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derweil in Hamburg... (Politik)

Ulrich, Donnerstag, 29.02.2024, 17:13 (vor 666 Tagen) @ Guido

Zudem dürfte so ein Solidaritätsbanner nicht strafbar sein.


§ 129a Bildung terroristischer Vereinigungen
(5) ...Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung um Mitglieder oder Unterstützer wirbt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Aber das sollen die Juristen klären. Im übrigen finde ich auch das Banner beim HSV daneben

Die RAF hat sich vor Jahrzehnten selbst aufgelöst. Hier geht es um ehemalige Mitglieder, die Überfälle auf Geldtransporte, etc. begehen, um ihren Lebensunterhalt zu decken.


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