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Berlin: Schwerverletzte nach Konflikt im Clanmilieu (Politik)

Weeman, Hinterm Knauber, Dienstag, 27.02.2024, 13:40 (vor 666 Tagen) @ Scherben

Letzteres ist in einem Maße verfassungswidrig, dass es mich schüttelt.


Vielleicht meint er weniger eine Erweiterung des Strafrahmens als vielmehr eine Ausschöpfung desselben.

Ne ich meine schon auch eine Erweiterung. Zumindest wenn es rechtlich möglich wäre.

Im Straßenverkehr wird man doch als Wiederholungstäter auch mit Strafen bedacht, die für die anderen Verkehrsteilnehmer gar nicht in Frage kommen.


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