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Berlin: Schwerverletzte nach Konflikt im Clanmilieu (Politik)

majae, Muc, Dienstag, 27.02.2024, 13:54 (vor 667 Tagen) @ Weeman

Ne ich meine schon auch eine Erweiterung. Zumindest wenn es rechtlich möglich wäre.

Im Straßenverkehr wird man doch als Wiederholungstäter auch mit Strafen bedacht, die für die anderen Verkehrsteilnehmer gar nicht in Frage kommen.

Aber genauso läuft es doch in aller Regel bereits. Bist du unbescholten und hast zum ersten Mal mutwillig an der Self-Checkout-Kasse etwas falsch eingegeben, wirst du mit glaubhafter Reue mit einer Einstellung aus der Geschichte rauskommen. Fällst du aber wiederholt auf, dass du das mit dem Eigentum nicht ganz so ernst nimmst, kann es im Extremfall auch zur Haftstrafe führen.


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