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Berlin: Schwerverletzte nach Konflikt im Clanmilieu (Politik)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 27.02.2024, 13:25 (vor 667 Tagen) @ Ulrich

Vor allem frage ich mich, ob etwas anderes gemeint ist/sein kann als härtere Strafen bei Wiederholung.


Das war mein Eindruck :-/


Was war dein Eindruck? Das ich bestimmte Kriterien hätte, die nichts mit Straftaten an sich zu tun haben, die dann für längere Strafen sorgen sollen? Welchen Vorwurf machst du mir hier genau?


Du schriebst von einer nachträglichen Verlängerung einer Haftstrafe.

In einem Rechtsstaat ist das nicht möglich. Wohl aber ein Strafmaß im Bereich des oberen Strafrahmens bei einer Verurteilung wegen einer neuen Straftat. Und das dürfte auch in der Praxis so ablaufen.

Das hat er selbstverständlich nicht getan. Das Gegenteil zu behaupten ist schon relativ schäbig und unanständig.


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