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Der Artikel nimmt es mit den Fakten aber auch nicht so genau (Politik)

PePopp, Donnerstag, 01.02.2024, 18:14 (vor 742 Tagen) @ Finchen

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mussten Änderungen her, aber weder SPD und Union während der Großen Koalition noch Ampel und Union konnten sich auf eine gemeinsame Regelung einigen.

Das ist nämlich nachweislich falsch, denn das noch von der GroKo geänderte Wahlrecht wurde vom Bundesverfassungsgericht als rechtens erklärt (auch wenn die Ampel das gerne anders gehabt hätte und sogar versucht hat den Urteilsspruch zu verhindern).

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-111.html

Demnach waren eben keine Änderungen durch die Ampel notwendig und so wie die Änderungen nun getroffen wurden, dürfte zumindest die 5%-Hürde verfassungswidrig sein.

https://verfassungsblog.de/dunnes-eis-fur-die-5-sperrklausel/


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