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Abmahnung Ruhrkanzkei BVB Ticketverkauf (BVB)

Hatebreed, Dienstag, 17.10.2023, 22:48 (vor 859 Tagen) @ Fred789

So viel ich weiß, ist das nicht mehr so, zumindest bei "normalen" Produkten. Warum sollte es dann bei Eintrittskarten anders sein? Du darfst Produkte zum Verkauf fotografieren und beschreiben. Passiert ja täglich bei Ebay. Was man nicht darf ist über Gebühr damit Werbung betreiben. Das dürfte hier aber nicht der Fall sein.

Es geht nicht um die Karte. Es geht um den Stadionplan und das darin enthaltene BVB Logo.

AGB-Bedingungen unterliegen der Kontrolle der Gerichte (wenn du klagst). Ohne jetzt zu sehr ins Detail zu gehen, aber die können bestimmte Bedingungen für "ungültig" erklären. Und ein Passus der Weiterverkauf grundsätzlich verbietet (also auch, wenn du verhindert bist), wird mit großer Sicherheit keinen Bestand haben.

Vielleicht hätte man damit wirklich eine Chance, gegen Kündigung der Dauerkarte kannst Du aber nichts machen.

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